Exhumierung des hl. Pater_Pio_
Hl. Eucharistie und Kommunionspendung/ -empfang |
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| Lehre der Kirche zur Hl. Eucharistie |
| Die urkirchliche Kommunionpraxis |
| Die heutige Kommunionpraxis |
| Päpste, Bischöfe und Theologen zur Kommunionspendung |
| Ist die moderne Handkommunion also Sünde?
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Aussagen der Bibel zu Hl. Eucharistie
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I. Speisevorbilder:
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a) Speisewunder für den Leib: |
Das Manna (Ex 16, ff); die Brote des Elija (1 Kön 17,6 17,8ff, 19,5ff); die wunderbare Brotvermehrung durch Christus (Mk 6,32ff; Job 6,1ff); der durch Christus aus Wasser verwandelte Wein (Joh 2,1ff). |
All diese Speisewunder stehen auf der natürlichen Ebene der leiblichen Nahrung (= profan). Sie werden wie natürliche Speise behandelt (z. B. Aufheben des Manna vom Wüstenboden). |
b) Speise/Medizin für die Seele: |
1. Der ,,beste Weizen“ und der ,,Honig aus dem Felsen“: Mit dieser Gabe verheißt Gott selbst, sein Volk zu ,,nähren“ (Ps 81,17), wenn es auf seine mahnende Stimme hören würde: ,,Tu deinen Mund auf‘ ICH will ihn füllen“ (Ps 81,11). Nach dem hl. Augustinus ist die in Ps 81 verheißene Gabe die HI. Eucharistie‘ (vgl. 3. Laudes-Antiphon am Gründonnerstag, dem Einsetzungstag der HI. Eucharistie, nach Ps 81,17). |
2. Die ,,glühende Kohle“. Ein Engel nimmt sie mit einer Zange vom himmlischen Altar und führt sie an Jesajas ,,Lippen“: ,,Das hier hat deine Lippen berührt: Deine Schuld ist getilgt, deine Sünde gesühnt“ (vgl. Jes 6,6-7). Kirchenväter erkennen darin wiederum ein Symbol der HI. Eucharistie. |
3. Die ,,Buchrolle“. Ezechiel empfängt sie als Speise aus der Hand Gottes mit geöffnetem Mund: |
,,Öffne deinen Mund und iss, was ICH dir gebe... Ich öffnete meinen Mund und ER ließ mich die Rolle essen“ (Ez 2,8—3,3 vgl. Offb 5,6ff). |
| Alle Arten von Seelenspeise sind Zeichen empfangener Gnadengabe (= sakral). Daraus läßt sich das ,,Gesetz der Seelenspeise“ ableiten: Sie wird nicht mit eigener Hand ergriffen, sondern durch Gott oder einen Stellvertreter (z.B. Engel) dargereicht und zum Munde geführt. |
II. Aussagen Christi: |
a) Göttliche Wesenheit der Hl. Eucharistie: |
Nicht Moses hat euch das Himmelsbrot gegeben; mein Vater gibt euch das wahre Hinmelsbrot. Denn das Brot Gottes IST DER, der vom Himmel herabkommt und der Welt das Leben spendet.... ICH BIN das lebendige Brot, das vom Himmel herabgekommen ist“ (Joh 6,32f 41). |
b) Wesensverschiedenheit zur natürlichen Speise: |
,,Müht euch nicht um die vergängliche Speise, sondern um die Speise, die vorhält zum ewigen Leben, die der Menschensohn euch geben wird. .. Dies ist das Brot, das vom Himmel herabgekommen ist; nicht wie das Manna, das die Väter gegessen haben, die gestorben sind. Wer dieses Brot isst, wird leben in Ewigkeit“ (Joh 6,27, 58). |
c) Wahres Fleisch und Blut Christi: |
Die Aussage über das ,,wahre Himmelsbrot‘ welches GOTT (CHRISTUS) selbst IST, lehnen die ungläubigen Juden ab. Christus nimmt daraufhin keines Seiner Worte zurück, sondern bekräftigt den wörtlichen Sinn seiner Worte. |
1. Bekräftigung: Weil die Juden ,,murrten“ (Joh 6,41), tritt Jesus ihnen entgegen durch Wiederholung und Erweiterung Seiner Worte (Joh 6,43ff): ,,DAS BROT das ich geben werde, IST MEIN FLEISCH für das Leben der Welt“ (Joh 6,51). |
2. Bekräftigung: Nachdem die Juden erneut ungläubig über Seine Worte ,,stritten“ (Joh 6,52) fordert er ihren Glauben noch mehr, indem Er ihnen mit Nachdruck gebietet, Sein Fleisch zu essen: |
,,Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht ESSET und sein Blut nicht TRINKET habt ihr das Leben nicht in euch. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der hat das ewige Leben, und den werde ich auferwecken am Jüngsten Tage. Denn mein Fleisch ist eine wahre Speise und mein Blut ein wahrer Trank“ (Joh 6,53—55). |
3. Bekräftigung: Als sich daraufhin ,,viele seiner Jünger“ von ihm trennten (Joh 6,66) —,erste christliche Glaubensspaltung! — nimmt Er wiederum nichts von Seinen Worten zurück, sondern fragt sogar Seine zwölf Apostel·. ,, Wollt auch ihr weggehen ?,, (Joh 6,68). |
4. Bekräftigung: Beim letzten Abendmahl spricht Christus zu Seinen Aposteln: Nehmt hin und esset, DAS IST MEIN LEIB... Trinkt alle... DIES IST MEIN BLUT.. .,, (Mt 26,26f1). |
III. Opfer des Neuen Bundes (Hl. Meßopfer): |
a) Vorbilder des eucharistischen Opfers sind: |
Die Opfer Abels (Gen 4,2ff), Noes (Gen 8,20f), Melchisedechs (Gen 14,18—24), Abrahams (Gen 22,1ff), das Osterlamm beim Passahmahl (Ex 12,1ff). |
Unter diesen Tieropfern ragt das Speiseopfer des Priesters Melchisedech hervor, das aus ,,Brot und Wein“ bestand. |
b) Christus ist ,,Priester in Ewigkeit nach der Ordnung des Melchisedech“ (Ps 110,4; Hebr 5,6): |
Im Abendmahlssaal brachte Christus Brot und Wein unter Dank Gott dar. Durch die Wesensverwandlung von Brot und Wein in Sein Fleisch und Blut wird Er in sakramentaler Weise selbst zum ,,geschlachteten Osterlamm“ (vgl. 1 Kor 5,8) des Neuen Bundes (= Vollendung aller vorausgegangener Opfer und Opfermahle). |
c) Christi ,,Speiseopfer“ und ,,Kreuzesopfer“ sind wesenhaft dasselbe ,,Sühneopfer“: |
In beiden Fällen ist es Sein wahrer Leib, der ,,hingegeben wird“ und Sein wahres Blut, das ,,vergossen wird“ (=Gegenwart): ,,Alsdann nahm er Brot, dankte, brach es und reichte es ihnen mit den Worten: |
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Dieses Bild verdeutlicht das Geheimnis der sakramentalen Gewärtigsetzung des Kreuzesopfers Christi. |
,,Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird. Tut dies zu meinem Andenken“ (Lk 22,19) dies ist mein Blut des Neuen Bundes, das für viele vergossen wird zur Vergebung der Sünden“ (Mt 26,28). |
d) Christus ,,ist der wahrhaftige Gott“ (1 Joh 5,20): |
Aufgrund dieser Gottheit und Allmacht konnte ER, für den die Dimensionen Zeit“ und ,,Raum“ nicht existieren, Sein einmaliges Kreuzesopfer auf Kalvaria bereits im Abendmahlssaal im voraus sakramental gegenwärtigsetzen. Auf diese Weise sollten erstmals die Apostel (und später alle Gläubigen durch die Vermittlung des Priesters) die Erlösungsfrüchte Seines Kreuzestodes in sakramentaler Weise empfangen können. |
,,Wir haben einen Opferaltar, von dem die nicht essen dürfen, die dem Zelte dienen“ (Hebr 13,10; vgl. 1 Kor 10,16ff). ,,Denn sooft ihr dieses Brot eßt und den Kelch trinkt, feiert ihr den Tod des Herrn, bis er wiederkommt“ (1 Kor 11,26). |
Der Prophet Malachias verheißt die ,,reine Opfergabe“ die ,,vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Untergang... an jedem Orte“ Gott dargebracht wird (Mal 1,11). Aller Menschen ,,Gerechtigkeit ist wie ein schmutziges Kleid“ (Jes 64,5). So kann nur Christus die ,,reine Opfergabe“ sein, die im Hl. Meßopfer durch den von Ihm durch Weihe bevollmächtigten Priester (Lk 22,19) vorn Aufgang der Sonne bis zu ihrem Untergang .... an jedem Orte“ geopfert wird. |
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IV. Anbetung: |
Das göttliche Gebot der Anbetung der Hl. Eucharistie folgt aus der wahren Gottheit Christi (Joh 1,1; 10,30; Röm 9,5; Phil 2,6—11, Kol 1,16f, 1Joh5,20): ,,Alle Engel Gottes sollen ihn (Christus) anbeten“ (Hebr 1,6). ,,Im Namen Jesu sollen sich aller Knie beugen im Himmel, auf Erden und unter der Erde“ (Phil 2,10). ,,Mein Herr und mein Gott“ (Joh 20,28). ,,Sie fielen nieder und beteten es an“ (das göttliche Kind, Mt 2,11). ,,Sie (die Frauen) gingen auf ihn zu, hielten seine Füsse umschlungen und beteten ihn an“ (Mt 28,9). ,,Als sie (die elf Jünger) ihn sahen, beteten sie ihn an“ (Mt 28,17) ..... ..... ..... die (vierundzwanzig) Ältesten fielen nieder und beteten an“ (Offb 5,13f). |
Die Kirche lehrt, ,,daß alle Christgläubigen ... diesem heiligsten Sakrament bei der Verehrung die Huldigung der Anbetung erweisen sollen, die man dem wahren Gott schuldet“. |
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Hl. Augustinus, Kirchenlehrer |
(† 430): ,,niemand aber ißt dieses Fleisch, bevor er es nicht angebetet hat . .. wir sündigen, wenn wir es nicht anbeten“). |
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V. Unterscheidungsprinzipien: |
Neben den unaufhebbaren Unterscheidungsgeboten hat Gott zum Schutz des Glaubens und der Ehrfurcht vor der Hl. Fucharistie auch bestimmte Unterscheidungsprinzipien (Grundsätze) festgesetzt, die nur in der Notlage aufhebbar sind. |
a) Das Berührungsverbot: |
Die Psychologie des Menschen ist bekanntlich so angelegt, daß alles, was viele anfassen, für den Menschen zum Profanen wird. |
Schon im AT kommt Gott daher dieser Schwäche des Menschen durch das Berührungsverbot der ,,Heiligen Sache“ entgegen. Es richtet sich an die Allgemeinheit des Volkes (Laien). Nur die von Gott zum besonderen Dienst an der ,,Heiligen Sache“ Berufenen (Priester) sind vom Berührungsverbot ausgeschlossen (vgl.: Berg Sinai Ex 19,12f,23; Bundeslade 2 Sam 6,7; 1 Chr. 13,9f; 15,2,12f; 2 Chr. 5,5; Num 18,7; Weihegabe im Tempel Jdt 11,13). |
Da auch die Hl. Eucharistie zum ,,Heiligen“ zählt, so gilt auch für ihre Handhabung grundsätzlich das Berührungsverbot für den Laien als Norm. Er kann nur in einer Notlage (z. B. bei Lebensgefahr, Verfolgung, Verunehrungsgefahr) außer Kraft treten. |
| Das grundsätzliche Berührungsverbot der Hl. Eucharistie für Laien bestätigen u. a. der hl. Papst Sixtus I (117—126), der hl. Thomas von Aquin, Kirchenlehrer († 1274), die hl. Brigitta von Schweden († 1373). |
b) Die Mundkommunion: |
Christus ist gekommen, das Gesetz und die Propheten zu erfüllen (Mt 5,17f). Das im AT von Gott angekündigte ,,Gesetz der Seelenspeise“ wurde folglich auch bei der Spendung der ,,wahren Seelenspeise“ von Christus erfüllt. Der Befehl: ,,Nehmt hin und esset“ (Mt 26,26), Mt 26,26), Mt 26,26), widerspricht der Mundkommunion nicht, da man mit dem Mund eine dargereichte Speise ,,hinnehmen“ kann. Der griechische Urtext ,,lamba-nein“ bedeutet an dieser Stelle, wie G. Kittel nachweist, ein Empfangen, Bekommen“ (im passiven Sinn) Gerhard Kittel, Theologisches Wörterbuch zum neuen Testament, Bd IV S. 5f |
c) Das Knien: |
Die besondere Gegenwart Gottes ist gemäß der Hl. Schrift immer durch die ,,Kniebeuge“ oder die ,,Verneigung bis zum Boden“ zu bezeugen (= Zeichen der Anbetung): Abraham fiel auf sein Gesicht nieder“ (Gen 17,1—3). Alle Israeliten ,,warfen sich vor ihren Zelten zu Boden“ (Ex 33,10f). ,,Sofort verneigte sich Mose bis zur Erde und warf sich zu Boden“ (Ex 34,5—8). ,,Ich aber darf dein Haus betreten .... ich werfe mich nieder in Ehrfurcht.“ (Ps 5,8). ,,Kommt, laßt uns niederfallen, uns vor ihm verneigen, laßt uns niederknien vor dem Herrn, unserem Schöpfer“ (Ps 95,6): ,,... werft euch nieder an seinem heiligen Berge! Denn heilig ist der Herr unser Gott“ (Ps 99,9) |
Die Kirche lehrt, ,,daß den Aposteln und ihren Nachfolgern im Priestertum die Gewalt übertragen wurde, seinen Leib und sein Blut zu verwandeln, darzubringen und auszuteilen“. Ein Laie darf nur ,für eine echte Notlage“ zur Spendung der Hl. Kommunion herangezogen werden. |
Hl. Franziskus († 1226): |
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Mundkommunion ist göttliches Prinzip |
Das historische Indiz bestätigt den biblischen Schluß, daß Christus die Mundkommunion als grundsätzliche Norm eingesetzt und damit zu einem ,,göttlichen Prinzip“ erhoben hat. |
vgl. Ps 96,9). Gott selbst verlangt: |
,,Vor mir wird jedes Knie sich beugen“ (Jes 45,23). Die Kirche nennt daher bis heute den knienden Kommunionempfang an erster Stelle. |
d) Das Verbot der Laienkominunionspendung: |
Nach Lk 22,19 ist grundsätzlich nur der geweihte Priester bevollmächtigt, wie Christus die Hl. Eucharistie in seine Hände zu ,,nehmen“ und dem Volk zu ,,reichen“. |
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Lehre der Kirche zur Hl. Eucharistie |
I. Aus ,,Credo des Gottesvolkes“ (Paul VI.): |
Wir glauben, daß die Messe, die vom Priester in der Person Christi kraft der durch das Weihesakrament empfangenen Gewalt gefeiert und von ihm im Namen Christi und der Glieder seines mystischen Leibes dargebracht wird (. .), in Wahrheit das Opfer von Kalvaria ist, das auf unseren Altären sakramental gegenwärtig gesetzt wird (. .). Wir glauben, daß ... Brot und Wein, wenn sie vom Priester konsekriert werden, in den Leib und das Blut Christi verwandelt werden (. .), der glorreich im Himmel wohnt (. .) . Die eine und unteilbare Daseinsweise des verklärten Herrn Christus im Himmel wird nicht vervielfältigt, sondern durch das Sakrament an den verschiedenen Orten der Erde gegenwärtig gesetzt, wo das Messopfer dargebracht wird (. .). Diese Seinsweise (existentia) bleibt aber nach der Opferdarbringung im heiligsten Sakrament gegenwärtig, das im Tabernakel des Altares sozusagen die lebendige Herzmitte unserer Kirchen ist (. .). Darum ist es uns eine heilige Pflicht, das fleischgewordene Wort, das unsere Augen nicht schauen können, und das, ohne den Himmel zu verlassen, unter uns gegenwärtig geworden ist, in der heiligen Hostie, die unsere Augen schauen können, zu verehren und anzubeten“. |
II. Dogmen: |
,,(1.) Wer sagt, das Messopfer sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße Gedächtnis des Kreuzesopfers, nicht aber ein Sühneopfer ..... der sei ausgeschlossen“. ,, (2.) Wer jene wunderbare und einzigartige Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib (Christi) und der ganzen Weinsubstanz in das Blut (Christi) leugnet, wobei nur die Gestalten von Brot und Wein bleiben — diese Wandlung nennt die katholische Kirche sehr treffend Wesensverwandlung (transsubstantiation) — der sei ausgeschlossen. (3.) Wer leugnet, daß in dem verehrungswürdigen Sakrament der Eucharistie unter jeder Gestalt (des Brotes und Weines) und unter den einzelnen Teilen einer jeden Gestalt nach der Teilung (der Gestalten) der ganze Christus enthalten sei, der sei ausgeschlossen. (4.) Wer sagt, ... in den geweihten Hostien oder Brotteilchen (Partikeln), die nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrigbleiben, bleibe nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen“. |
III. Unterscheidungsgebote: |
1. Die gültige Spendung der Hl. Eucharistie im Hl. Meßopfer (Wandlung): |
2. Rechte Glaubenshaltung: |
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| ,,Das vierte Kirchengebot befiehlt erstens jährlich wenigstens einmal gültig zu beichten, zweitens zur österlichen Zeit die heilige Kommunion würdig zu empfangen“ |
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1. Vorbereitung der Seele nach: |
2. Vorbereitung dem Leibe nach: Gebotene eucharistische Nüchternheit von mindestens einer Stunde vor der Hl. Kommunion (Wasser oder Medizin ausgenommen); geziemende, ehrbare Kleidung. |
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V. Danksagung und eucharistischer Kult: |
,,Nach der Kommunion bleibt Jesus Christus solange in uns, als die eucharistischen Gestalten fortbestehen (ca. 15 Minuten). Daher soll die Danksagung mind. 15 Minuten dauern.“ Die Kirche empfiehlt die Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten und die Besuchung des Allerheiligsten tagsüber in einer Kirche. |
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Mundkommunion ist göttliches Prinzip |
| Theologischer Grund: Papst Paul VI.: Die Mundkommunion ,,hält die Gefahr der Verunehrung der eucharistischen Gestalten fern.“ Eine altehrwürdig Überlieferung von solcher Bedeutung zu ändern betrifft ja nicht nur die Disziplin. Es steht auch sehr zu befürchten (timentur forte), dass die neue Form der Kommunionspendung (Handkommunion) Gefahren nach sich zieht: |
| Minderung der Ehrfurcht vor dem allerheiligsten Altarsakrament. Profanierung (Entweihung) eben dieses Sakramentes und Verfälschung der rechten Lehre,“ |
,,Deshalb ermahnt der Apostolische Stuhl Bischöfe, Priester u. Gläubige eindringlich (vehemenenter hortatur), der erprobten und hiermit neu bestätigten Vorschrift (der Mundkommunion) beflissen Folge zu leisten (studiose obsequantur)“ (Memoriale Domini, 1969). Diese Vorschrift hat bis heute Gültigkeit. |
Die urkirchliche Kommunionpraxis |
I. Die Mundkommunion der frühen Kirche: |
Bereits im Alten Bund galt das Anfassen ,,Heiliger Sachen“ (insbesondere des Allerheiligsten) durch Laien als Sünde: |
Der hl. Papst Sixtus I. (117—126), der als siebter Papst 50 Jahre nach dem hl. Petrus regierte, ,,brachte nachdrücklich die apostolischen Regeln in Erinnerung, indem er festsetzte, daß allein Diener des Kultes, die Priester, die heiligen Geheimnisse berühren dürfen“. |
In seinem ,,Sendschreiben an alle Kirchen“ tadelt er streng die damaligen Missstände der Verunehrung heiliger Gefässe durch ,,menschlichen Gebrauch“ und mahnt zur Beachtung der Vorschrift, ,,dass die heiligen Gefässe von keinem anderen als von geweihten und dem Herrn zugeeigneten Menschen berührt werden sollen. Es ist nämlich sehr unwürdig, dass die geweihten Gefässe... von anderen als dem Herrn Dienenden und ihm geweihten Männern in die Hände genommen werden, damit nicht der Herr über solche Anmassungen erzürnt, seinem Volk Plagen auferlege....“ |
Hl. Papst Eutychian (275—283): |
,,Keine Frau trete an den Altar heran noch berühre sie den Kelch des Herrn.“ ,,Niemand möge sich anmaßen, einem Laien oder einer Frau die Kommunion zu überlassen, um sie einem Kranken zu bringen.“ |
II. Die Notstände/Aufkommen der Handkommunion: |
1. Häresien: |
3. Blutige Verfolgungszeit: |
4.Religiöse Verflachung: |
III. Rückkehr zur Norm der Mundkommunion: |
Die Überwindung des Arianismus, die Erfindung der modernen Hostienform und schlechte Erfahrungen mit der Handkommunion (es gab ,,Verunehrung in sehr krassen Formen“) führten zur Mundkommunion zurück. |
Mundkommunion ist göttliches Prinzip |
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5. Das Hinzutreten zur heiligen Kommunion und die Aufnahme selbst geschehen in tiefgebeugter Haltung. |
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Die heutige Kommunionpraxis |
I. Sittenverfall und Handkommunion: |
Unter diesem Hintergrund des religiös-sittlichen Verfalls muß das Aufkommen der Handkommunion gesehen werden. |
Schon seit 1965/66 legten ,,einige Priester ohne Berechtigung die Hostie den Gläubigen in die Hand.“ Dies geschah zuerst in Holland als Folge der Leugnung der Wesensverwandlung und der eucharistischen Gegenwart. |
Im Jahre 1968/69 befragte Papst Paul VI. alle katholischen Bischöfe zum Problem der Handkommunion. Die Umfrage ergab die eindeutige Ablehnung der Handkommunion mit überwiegender Mehrheit. |
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Um den Mißbrauch der Handkommunion einzudämmen, wandte sich der Papst 1969 an die gesamte Kirche, indem er die Glaubensgefahren der Handkommunion verkündete und alle Bischöfe, Priester und Laien eindringlich ermahnt, zum ,,Wohl der Kirche selbst“ die erneut bestätigte Vorschrift der Mundkommunion zu befolgen‘. Diese Mahnung hat bis heute volle Gültigkeit. |
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II. Sondererlaubnis - Unerfüllbare Bedingungen: |
a) ,,Jegliche Gefahr einer Minderung der Ehrfurcht ... ist abzuwenden“ |
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Kardinal Döpfner |
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Bischof Braun |
c) Es muß ,,jegliche Gefahr der Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Eucharistie vermieden werden“ |
Seit Existieren der Handkommunion treten Fälle von Ehrfurchtslosigkeit gegenüber der Hl. Eucharistie in einer bis dahin nicht dagewesenen Art und Häufigkeit auf: z. B. mehr als ein halbes Dutzend Hl. Hostien in Gesangbüchern nach einer Schülermesse in einem Ort bei Neuss. Schlimmste Sakrilegien und Handel mit gestohlenen Hl. Hostien für satanische Zwecke häufen sich. Dem Apostolischen Stuhl wurden Fälle ,,schwerer Profanierung auf Grund der Handkommunion gemeldet. |
d) ,,Jegliche Gefahr... falscher Auffassungen über die allerheiligste Eucharistie ist abzuwenden“: |
Viele Katholiken haben heute einen falschen Eucharistieglauben, was sich u. a. am Kommunionverhalten und an der vielfachen Unterlassung der Kniebeuge und des Kniens vor dem Allerheiligsten zeigt. Kommunionkinder betrachten die Hl. Kommunion oft nur noch als ,,Brot.“ Öffentliche Sühneleistung für geschehene Verunehrungen der Hl. Eucharistie in Folge der Handkommunion unterbleiben in der Kirche weitgehend, was ebenfalls auf eine veränderte Wertauffassung von der Hl. Eucharistie schließen läßt (früher baute man für Verunehrungen der Hl. Eucharistie zur Sühne eigene Kapellen und Kirchen und hielt Sühne-Anbetung und Sühne-Prozessionen). |
Die Inkaufnahme der Ehrfurchtsminderung und der Verunehrung der Hl. Eucharistie ist eine praktische Leugnung des katholischen Glaubens. Zwanzig Jahre nach Einführung der Handkommunion hat die ,,Glaubenskrise“ in der katholischen Kirche in Deutschland nach den Worten des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Bischof Karl Lehmann (1989) ,,dramatische Ausmaße“ angenommen. |
Kardinal Ratzinger, 1988: |
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| Hl. Martyrer-Kard. John Fisher († 1459) ,,Zeiten des Verfalls oder der Blüte in der Geschichte der Kirche hingen immer zusammen mit der Behandlung der Heiligsten Eucharistie! |
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III. Rückkehr zur Mundkommunion |
Die frühabtreibende und gesundheitsschädigende Wirkung der Pille sowie persönliche negative Erfahrungen führten viele Katholiken wieder zur sittlichen Ordnung zurück. Hygienische Scheingründe gegen die Mundkommunion werden immer häufiger zugunsten der Ehrfurcht gegenüber der Hl. Eucharistie aufgegeben. |
Medizinischer Aspekt: |
Immer mehr Gläubige versuchen, in eigenen Gebetskreisen wieder nach einer heiligen Lebenshaltung zu streben. Die dadurch neu erwachende tiefe innere Ehrfurcht vor dem Sakralen zeigt sich in einer vermehrten Hinwendung zur Mundkommunion und dem Knien beim Kommunionempfang (selbst in der Reihe!) sowie in der Ablehnung der mißbräuchlich eingesetzten Laienkommunionspender (Wechseln der Reihe!). |
Auch die Entfernung der Kommunionbänke sieht man heute in bischöflichen Kreisen als Fehler an. Das Wiener Diözesanblatt gab hierzu 1987 folgende Erklärung: Kommunionbank. Wo eine solche nicht mehr vorhanden ist, sollte. ein Betschemel bereitgestellt sein, der solchen, die es wünschen, das Knien bei bzw. das Aufstehen nach dem Kommunionempfang erleichtert“. |
Mundkommunion ist göttliches Prinzip |
Antikirchlicher Grund: |
Indem die Gegner der Kirche in der Handkommunion das wirksame Mittel der Glaubenszerstörung sehen, bezeugen auch sie: Mundkommunion ist ,,göttliches Prinzip“. |
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| ,,Eine Gruppe von Bischöfen hat die weltbekannte Mutter Theresa aus Kalkutta gefragt, was das schlimmste Übel in der derzeitigen Krise der katholischen Kirche sei. Sie gab eine Antwort, die keiner der Bischöfe erwartet hatte: ,,Das schlimmste Übel ist die moderne Form des Kommunionempfanges.“ |
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Päpste, Bischöfe und Theologen zur Kommunionspendung |
I. Das Knien: |
Der hl. Papst Pius X. |
Papst Paul VI. (t 1978): |
Das neue ,,Römische Meßbuch“ |
Prof. Helmut Thielicke, |
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II. Die Handkommunion: |
Papst Paul VI. |
Papst Johannes Paul II. |
Kardinal Döpfner, |
Martin Luther: |
Das Empfangen des lutherischen Abendmahls mit der Hand verwarf Luther zeitlebens als ,,Ausdruck des Unglaubens“. Beim lutherischen Abendmahl findet mangels Weihepriestertum und Wesensverwandlung keine sakramentale Hl. Kommunion statt (Luther leugnete u. a. die Wesensverwandlung und dauernde Gegenwart!) Ausgehend von einer Realpräsenz im Moment des Mahles (lutherische Auffassung) erkennt auch Luther das göttliche Prinzip der Mundkommunion. |
Erzbischof Schäufele, |
Prof. Klaus Gamber, |
Prof. Georg May, |
Die Verantwortung des Priesters: |
Papst Johannes Paul II. (1980): |
Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz (1971): |
Bischof Graber (1970): |
P. Ovila MeIancon CSC, |
Kurt Paim, |
Kaplan Schallinger und 242 Priester (1979): |
Kardinal Seper: |
Bischof Graber, Regensburg (1970): |
Mundkommunion ist göttliches Prinzip |
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Das göttliche Prinzip der Mundkommunion und das kirchliche Verbot der modernen Handkommunion sind erkennbar. |
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Ist die moderne Handkommunion also Sünde? |
I. Was sagt die Tradition? |
Hl. Papst Sixtus I. |
Hl. Birgitta von Schweden |
Der Katechismus: |
Das Berührungsverbot in der Hl. Schrift: |
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II. Was sagt das Dogma? |
Dogma: Christus ist mit Leib und Blut, Seele und Gottheit wahrhaft, wirklich und wesentlich in der Hl. Eucharistie und in jedem sich lösenden Partikel enthalten. |
Daraus ergibt sich als göttliches Gebot ,,die allergrößte Ehrfurcht und die höchste Vorsicht der Hl. Eucharistie gegenüber.“ |
1. Jedes unnötige Anfassen der Hl. Hostie durch Laienhand (z.B. moderne Handkommunion) verletzt gemäß der Tradition die Ehrfurcht. |
2. Durch die zusätzliche Handberührung (linke und rechte Empfängerhand berühren bei der Handkommunion die Hl. Hostie) werden grundsätzlich mehr Hl. Partikel als bei der Mundkommunion erzeugt. Trotz subjektiv ,,bester“ Vorsicht können diese unnötigerweise erzeugten Hl. Partikel unbemerkt oder unbeabsichtigt verstreut werden (faktische Verunehrung). |
Jede Handkommunion ist somit zugleich auch eine geistige Einwilligung in unnötige Verunehrung der Hl. Eucharistie. |
3. Durch die allgemeine Spendepraxis der modernen Handkommunion wird die Verunehrung der Hl. Eucharistie durch zusätzliche Faktoren vermehrt: geistige und/oder körperliche Überforderung der Empfänger, leichtere Mißbrauchsgefahr, Vermehrung schwerer Sakrilegien etc... |
III. Was sagt die Liturgie? |
1. Dem Priester ist das Anfassen der Hl. Hostie von Gott befohlen und für seinen priesterlichen Dienst am Sakrament notwendig. Die Weihegnade (Wandlungsgewalt) des Priesters und die damit verbundene besondere Würde seiner Hände (Sinnbild für Gottes Hände/Macht) weisen unmittelbar auf das Geheimnis der Wesensverwandlung der Hl. Eucharistie ehrfurchtsfördernd hin. |
2. Beim Laien fehlen diese Voraussetzungen. Hinzu kommt die unnötig vergrößerte Verunehrungsgefahr der Handkommunion. Das sinnfällige Zugreifen der Hand läßt daher nicht mehr notwendigen und ehrfurchtsförderden ,,Dienst am Allerheiligsten“, sondern ,,In-Dienst-Nahme“ und ,,Unterwerfung“ eines vermeintlich gewöhnlichen Stück ,,Brotes“ durch menschliche Macht und Willkür erkennen (= Verdunklung/Leugnung des Geheimnisses). Dies begünstigt Glaubenszweifel. |
Damit bleibt die moderne Handkommunion auch nach liturg. Gesetzen verboten (vgl. SC 21, 23, 28). |
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1. Es ermahnt Bischöfe, Priester und Gläubige eindringlich, die Vorschrift der Mundkommunion zu befolgen. |
2. Es bezeichnet die moderne Handkommunion als ,,praktisch fragwürdig und gefährlich“ (Paul VI., Schreiben des Staatssekretariates v. 3. 6. 1968) und befiehlt, daß man ,,gefährliche Gelegenheiten meiden“ muß. |
Die Bedingungen sind unerfüllbar; die Handkommunion ist somit im Gehorsam zum Lehramt der Kirche nicht praktizierbar. |
4. Es gibt einen Unterschied zwischen ,,unfehlbarem Lehramt“ und ,,fehlbarer Person“, welche das höchste Lehramt innehat. So ist es möglich, daß ein Papst, insofern er das Lehramt innehat, die Handkommunion verbietet; insofern er als fehlbare Person handelt, die Handkommunion verkehrterweise spenden/dulden kann. |
Mundkommunion ist göttliches Prinzip |
Moralischer Grund: |
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V. Was sagt die Vernunft? |
1. Das von Gott im AT vorbereitete und vom hl. Sixtus I. festgesetzte Berührungsverbot wird vertieft und bestätigt durch die Tradition. |
2. Eine ,,echte Notlage“ für die heutige Handkommunion existiert nicht. Alle von Befürwortern angeführten sog. ,,Argumente“ für die moderne Handkommunion bleiben sachlich und theologisch unhaltbar. |
3. Die mod. Handkommunion kam durch Unglauben und Ungehorsam ,,unbefugter Weise“ als Sakrilegium“ (Katechismus) auf und zeigt bedeutende Unterschiede gegenüber der urkirchlichen. Form. |
Die moderne Handkommunion ist ein Unrecht gegen Gott, welches die Einheit im Glauben zerstört. |
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Da die Instruktion sittenwidriges Handeln (Sünde des Ungehorsams) für eine Erlaubnis der Handkommunion zur Voraussetzung macht, ist diese ,,Erlaubnis“ als Gesetz nur ,,Schein“ und in sich ,,nichtig“. Es kann weder befohlen noch darf ihm gehorcht werden. |
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VI. Was sagt das Kirchenrecht? |
1. Die moderne Handkommunion verstößt, durch die freiwillig verringerte Ehrfurcht und Vorsicht gegenüber der Hl. Eucharistie gegen can. 898 CIC, wonach alle Gläubigen der Hl. Eucharistie ,,grösste Ehre“ erweisen rnüssen. |
2. Bezüglich der unnötig zu Boden fallenden Hl. Partikel und der vergrößerten Mißbrauchsgefahr verstößt die allgemeine Handkommunionspendung durch freiwillige Unterlassung auch gegen can. 1367 CIC (,,Wer die eucharistischen Gestalten wegwirft.... “ siehe oben) |
3. Die Instruktion ,,Memoriale Domini“ sieht vor, daß von einer sogenannten Sondererlaubnis der Handkommunion nur ,,dort“ Gebrauch gemacht werden kann, wo die Handkommunjon verbotenerweise ,,bereits Eingang gefunden hat“ |
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VII. Was sagt die Mystik? |
Anna Katharina Emmerich († 1824) und |
Marguerite, die belgische Mystikerin, ist Begründerin der ,,Legion der Kleinen Seelen. Ihr Buch, aus dem die nachfolgende Botschaft zitiert ist, trägt das bischöfliche ,,Imprimatur“. Dieses besagt, daß alle Aussagen des Buches mit der Lehre der Kirche übereinstimmen. |
Christus spricht zu ihr: |
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Quelle: http://web246m.dynamic-kunden.ch |
Pater Pio soll aus Anlass seines 40. Todestages, am 23. September 2008, aufgebahrt werden, damit die Gläubigen vor dem Heiligen ihre Gebete sprechen können.
Die Leiche sei kaum verwest, erklärte Bischof Domenico D'Ambrosio, der die Exhumierung gestern Abend, 4. März 2008, überwacht hatte. "Pater Pios Fingernägel sahen aus, als ob sie gerade eine Maniküre hinter sich hätten." Pater Pio, der von vielen Gläubigen hochverehrt wird, war aufgrund seiner Stigmata - blutenden Wundmalen ähnlich den Kreuzigungswunden Jesu Christi. Zeichen für diese Wunden seien an der Leiche nicht zu finden gewesen, sagte der Bischof.
P. Pio war vor sechs Jahren vom damaligen Papst Johannes Paul II. heiliggesprochen worden. Zu den Wundertaten des 1968 verstorbenen Mönches gehört unter anderem die Heilung eines Jungen in Süditalien, wo Pio gelebt und gewirkt hat.